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Je nach Umfang des Beratungsauftrages kann ich folgende Tätigkeiten für Sie übernehmen:

- Analyse der vorhandenen Risiken

- Durchsehen, prüfen und wenn sinnvoll, das ändern Ihrer bestehenden Versicherungen (z.B.  Renditeberechnungen zu bestehenden Lebensversicherungen einschließlich der Empfehlung zu Vertragsänderungen, Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung)

- Überprüfung, Bewertung, Einrichtung und Betreuung betrieblicher  Versorgungswerke

- Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge.

- Zusammenstellen der bestmöglichen Versicherungskonzepte, bezogen auf den individuellen Versorgungsbedarf. (Schließen von Versorgungslücken, vermeiden von Doppelversicherungen)

- Prüfen von Angeboten vor Abschluss eines Vertrages

- Laufende Überwachung und Optimierung des benötigten Versicherungsschutzes

- Verhandlungen mit Versicherungsunternehmen über Bedingungen und Beiträge.

- Unterstützung bei der Korrespondenz mit Versicherern (wie z.B. bei  Kündigung, Widerruf oder Vertragsumstellung)

- Erteilung von Rat und Auskunft im Schadensfall

- Rechtlicher Beistand und Vertretung im Schadenfall (außergerichtlich).

- Zusammenarbeit mit Spezialisten und Rentenberatern innerhalb des Verbandes im Bedarfsfall.



Schnellübersicht

Wenn man sich an einen Berater wendet, spielen vor Allem drei Fragen eine entscheidende Rolle:

1. Lohnt es sich?

2. Was kostet es?

3. Wer trägt die Kosten?

Eine Antwort darauf heißt Erstberatung.

Sie kann dem Mandanten oft Auskunft auf diese Fragen geben, und ihm damit eine Entscheidungs-grundlage für sein weiteres Vorgehen zur Verfügung stellen. 
Die Erstberatung kann in mündlicher oder schriftlicher Form als erster Rat erfolgen.
Sie setzt voraus, dass der Mandant dem Berater die wichtigsten Fakten zu seinem Anliegen zur Verfügung stellt, und bereit ist, eine vereinbarte Gebühr dafür zu entrichten. 
Unterlagen sollten dabei nicht im Original ausgehändigt werden, sondern als Kopie, pdf-Datei oder per Telefax. Sie sollten dem Berater ein möglichst umfassendes Bild der Ausgangssituation und der Zielsetzung des Mandanten verschaffen.

Die Gebühr für die Erstberatung von Verbrauchern ist gesetzlich auf maximal EUR 190,-- zzgl. MwSt. und Auslagenpauschale festgelegt.
Ein höherer Betrag ist nur mit Zustimmung des Mandanten möglich.
Eine Beratungspflicht des Beraters zu diesem Satz besteht andererseits nicht.

Ich erhebe derzeit eine Pauschale in Höhe von 150,-- EUR incl. MwSt.

 Wenn das Mandat im Anschluß an die Erstberatung weitergeführt werden soll, dann findet eine Anrechnung der Gebühr auf die weitere Vergütung statt. 

Eine ausführliche Darstellung zum Thema Erstberatung  lasse ich Ihnen auf  Wunsch gerne zukommen. 





VERSICHERUNGSPFLICHT KV.pdf
  

RisikoundBU.pdf
 


 







Sind Sie seit mehr als 5 oder 10 Jahren privat krankenversichert, dann sollten Sie prüfen lassen, ob Ihr aktueller Tarif noch einem optimalen Preis/Leistungsverhältnis entspricht.

Policen-Check?          Was ist das?

Was habe ich davon?

Warum bietet mein Versicherungsvertreter das nicht an ?

Was kostet die Analyse?

Was muss ich tun ?

Policen-Check? Was ist das?

Diejenigen, die schon 5 oder 10 Jahre privat krankenversichert sind, haben damals Tarife gewählt, die ihrer persönlichen Situation und Versicherungsansprüchen entsprochen haben.

Aber Situationen ändern sich und die meisten Krankenversicherer haben zwischenzeitlich Tarife entwickelt, die den Bedürfnissen der Versicherten eher entsprechen und meistens preisgünstiger kalkuliert sind. Der Wechsel zu einer anderen Gesellschaft ist mit dem Verlust der angesammelten Altersrückstellungen verbunden und ist in den meisten Fällen unsinnig, da zusätzlich das höhere Eintrittsalter und mögliche Risikozuschläge zu Buche schlagen.

 

Was habe ich davon?

Viele Überprüfungen von Verträgen haben gezeigt, dass in vielen Fällen die Umstellung in Tarife mit höheren Selbstbeteiligungen zu deutlichen Beitragsersparnissen führt, ohne dass Sie Einschränkungen der Versicherungsleistungen akzeptieren müssen. Bei der Ersparnis wird selbstverständlich Ihr zusätzlicher Aufwand für die höhere Selbstbeteiligung berücksichtigt.

Zwei Beispiele aus der Praxis zeigen welche Auswirkungen diese Umstellung nach sich ziehen kann. 

Vor der Umstellung 
                                                           Beispiel A                Beispiel B

Monatsbeitrag                                 485,68 EUR               401,05 EUR
jährliche Selbstbeteiligung               60.00 EUR                   0,00 EUR 

Nach der Umstellung

Monatsbeitrag                                   362,04 EUR               249,98 EUR
jährliche Selbstbeteiligung               500,00 EUR              700,00 EUR
jährliche Beitragsersparnis            1.483,69 EUR            1.812,86 EUR
höhere Selbstbeteiligung                - 440,00 EUR            - 700,00 EUR

tatsächliche Ersparnis p. a.          1.043,69 EUR          1.112,86 EUR

 

Neben der Umstellung der Selbstbeteiligung bieten fast alle Krankenversicherer Paralleltarife mit schwächeren Leistungen aber deutlich niedrigeren Beiträgen an. Hier ist eine genaue Untersuchung der Leistungsunterschiede notwendig. Den Versicherten werden die optimalen Tarife selbst auf Anfrage nicht immer genannt, denn die Versicherer sind an Beitragsreduzierungen überhaupt nicht interessiert.



Warum bietet das mein Versicherungsvertreter nicht an?

Die Provision und damit das Einkommen der meisten Versicherungsvertreter hängt von der Höhe der zu zahlenden Beiträge ab. Warum sollte Ihr Vertreter eine aufwendige Analyse Ihrer Police durchführen, wenn dadurch u. U. seine Provision sinkt?

 

Was kostet die Analyse ...?

Dieser Service ist nicht kostenlos, aber für Sie kostenneutral, denn durch die Beitragsersparnis amortisiert sich das Honorar meistens noch im gleichen Jahr. Die Grundlage für die Honorarrechnung ist die Gebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO).

Das Service-Paket kostet 300 EUR inkl. MwSt. pro versicherte Person, es enthält folgende Punkte

Analyse und Beurteilung des bestehenden Versicherungsschutzes

Vorschläge zur Optimierung des Vertrages mit Berechnung der möglichen Beitragsersparnis

a) bei Erhöhung der Selbstbeteiligung

b) bei Umstellung in einen Paralleltarif mit Gegenüberstellung der Leistungsunterschiede

Musterbrief zur Anforderung konkreter Umstellungsangebote

 

Was muss ich tun ...?

Wenn Sie diesen Service nutzen wollen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular unter "Kontakt und Anfahrt" oder senden Sie mir eine Kopie des aktuellen Versicherungsscheins per E-Mail (an beratung@ingo-klessinger.de ) ,  Post oder Fax zu.









 
     
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